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Jugendschutz & Einlass

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Vereinsheim-Anschrift
Underground-Musik e.V.
Herscheider Landstraße 146
58515 Lüdenscheid

Postanschrift
Underground-Musik e.V.
C/O Lutz Graupner
Herscheider Landstraße 135
58515 Lüdenscheid

Merkblatt

Sehr geehrte Eltern, Erziehungsbeauftragte und Jugendliche,

mit diesem Merkblatt möchten wir Sie über die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Erziehungsbeauftragung informieren.

Was ist eine Erziehungsbeauftragung?

Durch eine Erziehungsbeauftragung übertragen Sie als Elternteil zeitweise die Erziehungsaufgaben auf eine andere volljährige Person. Diese Person darf dann in Ihrem Auftrag bestimmte Handlungen vornehmen, wie beispielsweise die Begleitung Ihres Kindes zu Veranstaltungen.

Die Erziehungsbeauftragung dient dazu, Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder zu unterstützen und ermöglicht es Minderjährigen, unter bestimmten Voraussetzungen an Aktivitäten teilzunehmen, die ohne Begleitung nicht möglich wären.

Voraussetzungen:

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig, zuverlässig und reif sein, um dem Jugendlichen in allen Situationen angemessen zur Seite stehen zu können.
  • Die Erziehungsbeauftragung bedarf Ihrer schriftlichen Zustimmung als Elternteil.
  • Es ist unerlässlich, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Ausübung der Erziehungsbeauftragung frei von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist.
  • Die sichere Heimfahrt des Jugendlichen muss gewährleistet sein.

Bei Kontrollen muss die erziehungsbeauftragte Person nachweisen können, dass sie berechtigt ist, das Kind zu begleiten.

Jede Fälschung der Erziehungsbeauftragung stellt eine Straftat dar und wird zur Anzeige gebracht. Wir behalten uns das Recht vor, die Angaben zu überprüfen.
Wird ein Jugendlicher durch eine andere Person oder Institution (z.B. Vormund, Betreuer) gesetzlich vertreten, muss diese Person ihre Vertretungsbefugnis (z.B. schriftlicher Nachweis durch das Jugendamt, Betreuungsbeschluss des Gerichts) nachweisen können. Fehlt dieser Nachweis, kann der Zutritt zur Veranstaltung leider nicht gestattet werden.





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Jugendschutz kurz und verständlich

  • Dieses Gesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche
  • Eltern müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet.
  • Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung!
  • Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes können vom Veranstalter zusätzlich verschärft werden
Geschütze AltersgruppenKinderJugendliche
unter 14 Jahrenunter 16 Jahrenunter 18 Jahren
ohnemitohnemitohnemit
Begleitung einer erziehungs beauftragten PersonBegleitung einer erziehungs beauftragten PersonBegleitung einer erziehungs beauftragten Person
GefährdungsbereicheAusnahmen
§ 4 Abs. 1, 2 und 4 JuSchGAufenthalt in Gaststättenbis 24 UhrAusnahmen von Abs. 1 kann die zuständige Behörde genehmigen (§ 4 Abs. 4).
§ 4 Abs. 1, 3 und 4 JuSchGAufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs
§ 5 Abs. 1 JuSchGAnwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, z. B. Disco.bis 24 UhrAusnahmen kann die zuständige Behörde genehmigen (§ 5 Abs. 3).
§ 5 Abs. 2 JuSchGTanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe (bei künstlerischen Betätigung / zur Brauchtumspflege)bis 22 Uhrbis 24 Uhrbis 24 UhrAusnahmen kann die zuständige Behörde genehmigen (§ 5 Abs. 3).
§ 6 Abs. 1 JuSchGAnwesenheit in Spielhallen, Teilnahme an Glücksspielen
§ 6 Abs. 2 JuSchGSpiele mit Gewinnmöglichkeit auf Volksfesten (o. ä.)Gewinne nur in Waren von geringem Wert bestehen.
§ 7 JuSchGAnwesenheit bei jugendgefährdenden öffentlichen Veranstaltungen oder Gewerbebetrieben
§ 8 JuSchGAufenthalt an jugendgefährdenden Orten


§ 9 Abs. 1 JuSchGAbgabe und Verzehr von Bier, Wein, Sekt
X
X
X
§ 9 Abs. 2 JuSchGAbgabe und Verzehr anderer alkoholischer Getränke oder Lebensmittel (z.B. Spirituosen)
§ 10 JuSchGAbgabe und Konsum von Tabakwaren
§ 11 JuSchGAnwesenheit bei Filmveranstaltungen mit entsprechender Altersfreigabebis 20 Uhrbis 22 Uhrbis 24 UhrKinder ab 6 Jahren dürfen in Begleitung der Eltern Filme „ab 12“ besuchen
§ 12 JuSchGAbgabe von Bildträgernbei entsprechender Altersfreigabe
§ 13 JuSchGSpielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten – ohne Gewinnmöglichkeitbei entsprechender Altersfreigabe
§ 15 JuSchGZugänglichmachen von jugendgefährdenden Trägermedien
§§ 2, 5 KCanGAbgabe und Konsum von Cannabiswaren
Legende
= erlaubt
= nicht erlaubt
= beschränkt erlaubt
X
= am, im und um den Veranstaltungsort verboten




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Vollmacht

Gesetzlicher Vertreter

Vor- & Nachname
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Postleitzahl & Stadt
Telefonnummer

Weiterer gesetzlicher Vertreter

Vor- & Nachname
Straße & Hausnummer
Postleitzahl & Stadt
Telefonnummer

überträgt / übertragen gemäß §1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes die Aufgaben der Erziehung für folgende Person

Vor- & Nachname
Straße & Hausnummer
Postleitzahl & Stadt
Geburtsdatum

anlässlich der Veranstaltung

Name der Veranstaltung
Datum der Veranstaltung


auf die nachfolgend genannte volljährige Begleitperson als erziehungsbeauftragte Person

Vor- & Nachname
Straße & Hausnummer
Postleitzahl & Stadt
Geburtsdatum
Telefonnummer

Unterschriften

Wichtig: Es werden von allen Sorgeberechtigten Personen Name, Adresse, Telefonnummer und Unterschrift benötigt.

Unterschrift gesetzlicher Vertreter
Unterschrift weiterer gesetzlicher Vertreter
Unterschrift erziehungsbeauftragte Person
Unterschrift zur Sorge stehende Person

Wichtig – unbedingt mitführen:

  • Dieses von allen beteiligten Personen unterschriebene und vollständig ausgefüllte Formular
  • Ausweiskopie der gesetzlichen Vertreter
  • Ausweiskopie der erziehungsbeauftragten Person
  • Ausweis der zur Sorge stehenden Person

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